Drogenkonsum und Straßenverkehr

Drogenkonsum hat im Straßenverkehr nichts zu suchen, soviel ist klar! Doch selbst wenn Du nicht berauscht ins Auto steigst und ausreichend Konsumpausen vor der Teilnahme am Straßenverkehr einhältst, kann es trotzdem zu Problemen mit deiner Fahrerlaubnis kommen.

Die Rechtsgrundlage

Nach §14 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird davon ausgegangen, dass Konsumenten von illegalen Drogen in der Regel ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Dies gilt auch, wenn der Konsum nicht mit dem Verkehrsgeschehen oder der Verkehrsteilnahme in Bezug steht. Im Falle des Cannabiskonsums gibt es zwar Ausnahmesituationen, allerdings wird auch hier in der Regel von der  Führerscheinstelle deine Fahreignung angezweifelt. 

Was? Das kann doch nicht wahr sein!

Situation 1: Du bist auf dem Weg in den Club, für den Abend hast Du ein kleines Stück Cannabis dabei. Bei der unerwarteten Kontrolle durch zwei Zivilbeamte wird das Haschisch gefunden. Du machst die notwendigen Angaben zu Deiner Person, auch eine unmittelbare Hausdurchsuchung bringt keine weiteren Drogen zu Tage. Nach einiger Zeit bekommst Du von der Staatsanwaltschaft die Notiz, das Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG sei aus Gründen der Geringfügigkeit eingestellt worden. Da hast Du nochmal Glück gehabt! Nach einigen Wochen erhältst Du jedoch von der Führerscheinstelle ein Schreiben, in dem deine Fahreignung angezweifelt wird, da Du mit Besitz von Cannabis auffällig geworden bist.

Situation 2: Du hast mal vor Jahren regelmäßig XTC konsumiert. Deine Dealerin wurde erwischt und hat im Rahmen der Ermittlungen die Namen ihrer Kunden genannt. Damals wurdest Du nach Jugendstrafrecht verurteilt, die ganze Angelegenheit ist lange her. Du konsumierst nun seit einiger Zeit keine illegalen Drogen mehr, vieles läuft runder als vorher und deshalb möchtest Du nun Deinen Führerschein machen. Nachdem Du die Neuerteilung für die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragt hast, bekommst Du nach einigen Wochen eine Ablehnung der Erlaubniserteilung. Wegen  der Sache mit dem XTC wird deine Fahreignung angezweifelt.

"Was? Das kann doch nicht wahr sein! Wie kommen die denn da drauf?"

Entweder die Polizei gibt, wie in der ersten Situation beschrieben, regelmässig die Notiz der Auffälligkeit mit Betäubungsmitteln an die Führerscheinstelle weiter. Oder, wie im zweiten Fall, die Führerscheinstelle hat diese Informationen im Rahmen Ihrer Regelabfrage ermittelt, die immer bei Neu- oder Wiedererteilungen der Fahrerlaubnis bei Polizei und Justiz veranlasst wird.

Auch wenn es sich so anfühlt: Es geht hier nicht um eine nachträgliche Bestrafung deines Verhaltens. Vielmehr handelt es sich um einen Verwaltungsakt, welcher der Gefahrenabwehr dienen soll. Dahinter steckt folgende Logik: Die Verkehrsgemeinschaft soll vor potentiellen Gefahren durch Verkehrsteilnehmer  geschützt werden. Deshalb bekommen nicht nur Drogenkonsumenten Probleme mit der Führerscheinstelle, sondern auch aggressive Menschen oder solche mit verkehrsrelevanten Erkrankungen(z.B. epileptischer Anfall in der Öffentlichkeit, bei dem die Polizei dem Notfall beiwohnt).

Das fachärztliche Gutachten

Wenn Du rechtlich im Rahmen eines BtMG-Vergehens aufgefallen bist, der Konsum von Drogen aber dennoch nicht deutlich begründet werden kann, wird die Führerscheinstelle den Umstand des Konsums aufklären wollen. Hierzu wird sie von Dir ein fachärztliches Gutachten anfordern, genannt "kleine MPU", in dem genau Dein Konsumverhalten beleuchtet werden soll. Dies wäre z.B. im geschilderten ersten Fall möglich, wenn Du wegen Besitzes auffällig wurdest, jedoch keine Angaben zum Konsum gemacht hast. Oft kann im Rahmen des fachärztlichen Gutachtens eine einmalige Konsumerfahrung nachvollziehbar gemacht werden, wodurch das Ergebnis des jeweiligen Gutachtens sehr oft die Fahreignungszweifel erhärten und somit die Führerscheinstelle eine MPU anordnen kann. Das fachärztliche Gutachten solltest Du auf jeden Fall nicht „auf die leichte Schulter“ nehmen. Wir empfehlen dringend, Dir fachliche Unterstützung einzuholen.



Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU)

Für den Tag der MPU solltest du dir Zeit nehmen. Erstens ist es gut nicht im Stress zu sein und außerdem kann eine MPU ganz schön lange dauern.

Die MPU soll eine Prognose (Voraussage) treffen, ob zu erwarten ist, dass die/ der Untersuchte in Zukunft  drogenfrei am Verkehr teilnehmen wird.

Die MPU besteht aus vier Teilen: 

  1. Ausfüllen verschiedener Fragebögen
  2. Die verkehrspsychologischen Testverfahren bestehen aus Reaktions- und Konzentrationstests.
  3. Die medizinische Untersuchung ähnelt einer Untersuchung beim Hausarzt. Bei der Anamnese werden Krankheiten und Medikamente abgefragt, außerdem werden Laborwerte erhoben oder Urin- und Haarproben entnommen.
  4. Das persönliche Gespräch mit einem/r Psycholog* in ist der Schwerpunkt der Untersuchung.

Inhalte des psychologischen Gesprächs: 

  1. Erster Drogenkonsum und Hintergründe
  2. Konsumentwicklung
  3. Abstinenzerfahrungen
  4. Aktenkundige Delikte
  5. Funktion, Ursachen und Begründung d. Konsums
  6. Konkrete Veränderungsschritte
  7. Rückfallgefahren und mögliche Konsumverlagerung
Der Abstinenzbeleg im Rahmen einer MPU

Der Abstinenzbeleg ist Voraussetzung für eine erfolgreich bestandene MPU.  Dieser Beleg kann nur über ein Urinkontrollprogramm oder zwei Haaranalysen erfolgen. Es muss ein Jahr Konsumfreiheit belegt werden, bei fehlender suchttherapeutischer Aufarbeitung wird mehr als ein Jahr (13-16 Monate) empfohlen.  Leider fordern die Führerscheinstellen im Rahmen der Gefahrenabwehr und des "schnellen Handelns" eine MPU oft schon, wenn noch kein Jahr der Abstinenz belegt werden kann. Hier solltest Du auf die MPU verzichten! Alles andere ist rausgeworfenes Geld.

Wir verstehen die oftmals existenziellen Sorgen, die mit einem Fahrerlaubnisentzug verbunden sind! Trotzdem raten wir Dir dringend davon ab, ohne Abstinenznachweis eine MPU zu versuchen. Hier empfiehlt sich vielmehr ein sofortiger Konsumstopp und die frühestmögliche Teilnahme am Abstinenzprogramm. Jedoch nicht zu früh! Gerade bei Cannabis können die Abbauprodukte im Urin oder in den nachwachsenden Haaren noch wochenlang nachweisbar sein!

In manchen Fällen, (z.B. im Falle von Opiatkonsum oder bei Drogendelikten in Verbindung mit einer "Alkoholauffälligkeit") musst Du zusätzlich eine Alkoholabstinenz nachweisen.

Analysen, egal ob im Urin oder in den Haaren, können nur bei zertifizierten Laborpraxen gemacht werden. Wir bitten Dich diesbezüglich im Internet nach solchen zu suchen oder Fachinformationen einzuholen (--> Link Informationsmöglichkeit).

Arten von Abstinenznachweisen

↓Nachweis der einjährigen Abstinenz durch↓

Urinkontrollprogramm

  • Sechs Urintests innerhalb eines Jahres.
  • forensisch abgesicherte Tests (max. zwei Tage nach Aunruf, Sichtkontrolle, Identitätsüberprüfung, alle gängigen Substanzen, Urinstoffanalyse), die lückenlos dokumentiert werden müssen.
  • Nichteinhaltung = durchgefallen in der MPU

Haaranalyse

  • zweimalige Probeentnahme von jeweils 6 cm Haaren.
  • Vorsicht, vor allem bei THC: Abbauprodukte wachsen auch nach Konsumstopp in die Haare nach!
  • Haare dürfen bei der Entnahme nicht gebleicht oder gefärbt sein.
Vor- und Nachteile der beiden Testmethoden

Urinkontrollprogramm

Haaranalyse

Vorteile

  • unmittelbares Ergebnis nach der Probe
  • feststehendes Ergebnis unmittelbar vor der MPU
  • Höhere soziale Kontrolle bei Rückfallgefahr bzw. Wiederkonsum

externe Kontaminierung der Probe schwierig und selten

Vorteile

  • zweimalige Probenentnahme
  • zur Zeit wesentlich günstiger als Urinkontrollprogramm
einige MPU-Anbieter bieten eine Haaranalyse erst nach Beendigung von einer voraussichtlich positiven psychologischen Untersuchung an 

Nachteile

  • Anwesenheitspflicht (Ausnahmen: zertifizierte Erkrankungen, Urlaub muss beim Testanbieter beantragt werden)
  • im Vergleich zur Haaranalyse relativ teuer (90-150 € pro Test!)
  • das Procedere kann als entwürdigend empfunden werden (Abgabe unter Sicht!)

Nachteile

  • Ungewissheit des Ergebnisses
  • externe Kontaminierung bzw. positives Testergebnis trotz glaubwürdiger Abstinenzbeteuerung möglich

Bei einer Entnahme vor der MPU ist darauf zu achten, dass das „Nachweisloch“ bis zur MPU nicht zu lange wird (mit Begutachtungsstelle absprechen! Gilt aber auch beim Urintest!)

"Gut informiert ist fast bestanden" - Hole Dir Unterstützung

Grundsätzlich gilt, je besser Du informiert und vorbereitet bist, desto größer die Chance die MPU auch zu bestehen!

Es gibt viele Anbieter von Vorbereitungskursen. Teils werden sie von den MPU-Instituten selbst angeboten. Dann hast du schon mal die Möglichkeit einen ersten Eindruck zu bekommen. Es gibt auch unabhängige Anbieter oder  Verkehrspsychologen. Du kannst Dich dort  über den Ablauf einer MPU informieren und Deinen eigenen Konsumverlauf (Einstiegserleben, Konsummotive, Wechsel der Substanzen, Abstinenzphasen, Rückfallgefahren…)  und die Umstände Deiner Auffälligkeit bearbeiten. Dann hast du eine bessere Vorstellung, was am Tag der MPU auf Dich zukommen wird.

Leider sind neben etablierten und guten Vorbereitungsinstituten auch diverse unseriöse Anbieter am Start. In komplizierten Fällen macht es auch Sinn sich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsbeistand zu suchen. Bei Einrichtungen, die eine 100% Chance auf das Bestehen der MPU geben, ist z.B. große Vorsicht geboten. Also prüfe und vergleiche sorgfältig, bevor du Dein Geld ausgibst, denn Vorbereitungskurse sind in der Regel nicht billig.

Mudra bietet zwei Mal im Jahr eine  Reflexionsgruppe  „Drogen und Verkehr“ an. Informiere dich rechtzeitig.